Wichtige Informationen zu Einkehrung in Wien im Winter

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden!

In letzter Zeit haben wir vermehrt Anfragen, betreffend der Einkehrung des Streusplittes erhalten. Diesbezüglich möchten wir eine allgemeine Stellungnahme abgeben: Wir kommen der Einkehrverpflichtung auf öffentlichen Flächen gemäß der Winterdienstverordnung der Gemeinde Wien in der aktuellen Fassung nach.

Diese sieht vor, dass einzukehren ist (…) sobald aufgebrachte Auftaumittel und abstumpfende Streumittel für die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs nicht mehr erforderlich sind, (…).
Unter öffentlichen Flächen versteht man Gehsteige und Gehwege; alle anderen Flächen sind nicht in der Winterdienstverordnung enthalten.

Derzeit haben wir in Wien, sowohl untertags, als auch in der Nacht, Minustemperaturen, wodurch Glätte entstehen kann. Auch die Schneereste auf den Dächern und auf den Gehsteigen, können durch heruntertropfen, Glatteis verursachen. Dadurch wäre die Sicherheit der Bewohner und der Passanten nicht gegeben.

Laut Vertrag ist es firmenfremden Personen untersagt, den Streusplitt zu entfernen, dies führt automatisch zu einem Haftungsausschluss. Wir weisen darauf hin, dass eine Entfernung des Streusplitts (z.B. durch Hausbesorger, Hausbetreuer oder andere Reinigungsfirmen) automatisch einen Haftungsausschluss darstellt. Des Weiteren sieht die Winterdienstverordnung vor, dass der Streusplitt ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Wir ersuchen daher, alle Hausbetreuer, Bewohner oder andere Reinigungsfirmen, den Streusplitt NICHT in das Rinnsal oder in die MA 48 Container zu entsorgen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne unter der Email-Adresse: office@dvb-gmbh.at zur Verfügung.